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SD führt Qualifikationen zum Brandschutzhelfer durch

Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten

Ziel des Lehrgangs:


Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten, auch als Zusatzqualifikation für Tätigkeit im Bewachungsgewerbe.

Dauer des Lehrgangs:
2 Ausbildungsblöcke zu je 4 Tagen


GERN AUCH ALS IN-HAUS-SCHULUNG BEI IHNEN.
 

Zulassungsvoraussetzungen:  


Mindestalter 18 Jahre

Brandschutzbeauftragter - Ausbildungsblock Teil 1

 
Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Darüber hinaus fordern die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) bei Geschossflächen von mehr als 5.000 qm sowie die Verkaufsstättenverordnungen (VkVO) der Bundesländer ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Diese beauftragte Person unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes.

Der zweiteilige Lehrgang befähigt Sie, Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter im Bereich des baulichen und organisatorischen Brandschutzes rechtssicher nachzukommen. Insbesondere die praktischen Übungen erleichtern die sofortige Umsetzung in Ihre betriebliche Praxis. Die Schulung entspricht der Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), den Inhalten der BGI 847/BGI 560 und enthält die wesentlichen Kriterien der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA-Europe).
 

  • Rechtliche Grundlagen
    - Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
    - Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
    - Brandschutzrecht: Vorschriften, Regelwerke, Normen

  • Brandlehre
    - Entstehung von Bränden, Brandklassen
    - Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren

  • Baulicher Brandschutz
    - Landesbauordnung, Sonderbauverordnung, Industriebaurichtlinie
    - Baustoffe und Bauteile
    - Flucht- und Rettungswege
    - Planung und Bewertung von Gebäuden unter Brandschutzaspekten

  • Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
    - Bauliche Anlagen, Innenausbau, Einrichtungen
    - Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
    - Elektrische Anlagen

  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
    - Aufgaben von Behörden und Versicherern
    - Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren

  • Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung

  • Organisatorischer Brandschutz
    - Brandschutzkonzepte, Brandschutzordnung (A, B, C)
    - Betriebliche Brandschutzorganisation
     

Abschluss:

 
Teilnehmerzertifikat (Voraussetzung für die Teilnahme an Teil 2)

Hinweis: Das Seminar ist Voraussetzung für Teil 2 der Ausbildung – um den Abschluss „Brandschutzbeauftragter” zu erlangen, ist der Besuch beider Teile mit insgesamt 64 Unterrichtseinheiten erforderlich.

Brandschutzbeauftragter Ausbildungsblock Teil 2

 
Im zweiten Teil der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung des Brandschutzes im Unternehmen, insbesondere durch anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und ein betriebliches Brandschutzmanagement. Aufbauend auf Teil 1 erlernen Sie den Umgang mit Bauplänen und die Grundlagen für Ihre Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten.
 
Im Rahmen einer Begehung erläutern Ihnen unsere Referenten, welche Probleme beim vorbeugenden Brandschutz in der Praxis entstehen können, und zeigen Lösungsansätze auf. ?Nach dem Lehrgang können Sie Ihren Arbeitgeber in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten und unterstützen.

  • Anlagentechnischer Brandschutz
    - Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
    - Ortsfeste Feuerlöschanlagen und Brandvermeidungsanlagen
    - Feuerlöscher und Speziallöschgeräte
    - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
    - Instandhaltung und Prüfungen

  • Organisatorischer Brandschutz
    - Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
    - Alarmierung, Räumung, Brandbekämpfung
    - Feuerwehrpläne
    - Brandschutzausbildung der Beschäftigten: Methodik und Didaktik
    - Verhaltensbezogene Brandschutzmaßnahmen, Kontrolle

  • Brandschutzmanagement
    - Brandschutzbeauftragte im vernetzten Betriebssystem
    - Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation
    - Beurteilung von Brandschutzkonzepten
    - Übung zur Gefährdungsbeurteilung
    - Kompetenz und Autorität des Brandschutzbeauftragten

  • Besondere Brandgefahren, Maßnahmen
    - Brandstiftung
    - Gefährdung von Personen je nach Anzahl und Verteilung im Betrieb
    - Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf Löschmittel,
      Löscheinrichtungen und Organisation

  • Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
     

Abschluss:

 
Zertifikat Brandschutzbeauftragter
 

Termine laufend bzw. nach Absprache. Schulungen auf Wunsch auch In-Haus bei Ihnen.

ASD bietet eine Ausbildungsperspektive mit Sicherheit