Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Durch die Teilnahme am Kurs werden die Verpflichtungen aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung erfüllt.
Die ASD GmbH bietet entsprechend die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung (24 Unterrichteinheiten), als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen (8 Unterrichtseinheiten) an.
Sie erhalten eine praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als dreitägiges Seminar inklusive fachpraktischer Ausbildung direkt bei der Feuerwehr.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände") vom November 2012. Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.
Der Brandschutzbeauftragte sollte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen. Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
Zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben gehört im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dies muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein. Zudem dient die fachkundige Person ebenfalls als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen. Der Brandschutzhelfer evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu erkennen und zu entschärfen.
Um den Brandschutzhelfer-Aufgaben gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung. Brandschutzhelfer-Weiterbildungen vermitteln neben theoretischen Kenntnissen auch praktisches Wissen und die entsprechend fachlich fundierte Übersicht im Notfall.
Zertifikat Brandschutzhelfer
Termine laufend bzw. nach Absprache